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Prämiensparen
Als Verbandsmitglied Interieursuisse profitieren Sie von den Kostengünstigen Angeboten der Ausgleichskasse IMOREK. Zur Absicherung der Leistungen nach GAV bei Unfall- und Krankheit .

Konkurrenzfähig in allen Bereichen des Sozialversicherungswesen ist die IMOREK der Partner für alle Selbständigerwerbenden des Inneneinrichtungsgewerbes.

Krankenpflegversicherung

Der Kollektivvertrag für die Krankenpflegeversicherung zwischen interieursuisse und der SWICA ermöglicht es den Mitgliedern und Mitgliedsfirmen von bevorzugten Prämien für die Krankenpflegeversicherung zu profitieren. In den 15 Regionen, in denen SWICA über ein Gesundheitszentrum verfügt - die 15 Gesundheitszentren bilden das grösste HMO-Netzwerk in der Schweiz -, wir die HMO-Versicherungsvariante für Interieursuisse - Mitglieder immer attraktiver. So spart ein/e HMO-Versicherte/r im Kanton Aargau pro Jahr Fr. 528.-, im Kanton Zürich Fr. 614.40, im Kanton Genf Fr. 801.60 und im Kanton Basel sogar Fr. 854.40 gegenüber der ordentlichen Grundversicherung.

Ihre SWICA - Vorteile auf einen Blick:

Sparmöglichkeiten von mindestens 20% mit alternativen Versicherungsmodellen.
Abschlusstarif gilt lebenslang - so können Sie sich Ihre Prämien auch im Alter noch Leisten.
Gleiche Prämien für Mann und Frau.
Bis 20% Prämienrückerstattung mit SANTÉ-BONUS.
Ab dem 3. Kind beträgt der Grundprämienrabatt 90%.
Jugendliche bis 25 Jahren erhalten ein Rabatt von 40%.
Beiträge an Fitnesscenter / Präventionsmassnahmen

Der Krankenpflegeversicherungswechsel erfolgt einfach und unkompliziert. Sie sind interessiert und möchten ein Angebot für Ihre Krankenpflegeversicherung oder einfach mehr darüber erfahren und wissen. Die Ausgleichskasse IMOREK wird Sie gerne beraten.

Kollektive Krankentaggeldversicherung KTGV


Nach Artikel 12 des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zur Ablösung der Lohnzahlungspflicht bei Krankheit für ein Krankentaggeld von mindestens 80 % ab 1. Tag zu versichern und dafür die erforderlichen Prämien zu bezahlen. Mit dem Abschluss der Krankentaggeldversicherung bei unserer Kasse haben Sie diese Pflicht erfüllt.

Leistungen

Das versicherte Krankentaggeld (80 % Volldeckung, inkl. Geburtengeld) wird nach Abzug der mit dem Versicherungsnehmer allfällig vereinbarten Wartefrist bis zum 365. Tag entsprechend der Versicherungsdeckung ausgerichtet. Anschliessend wird vom 366. bis 730. Tag die Differenz zwischen dem versicherten Krankentaggeld und den Leistungen anderer Versicherungsträger bzw. Dritter ausbezahlt.

Unsere Vorteile:

Geburtentaggeld auch bei fester Jahreslohnsumme.
Überschussbeteiligung; falls der Rahmenvertrag als Gesamtes positiv verläuft, wird den Verbandsmitgliedern mit positiv verlaufenden Verträgen eine Überschussbeteiligung gutgeschrieben.
Gewährleistung einer Solidarität unter den Mitgliedern über diesen Rahmenvertrag, indem eine Begrenzung der Prämien nach oben festgehalten ist.

Prämien

Prämien auf der AHV-pflichtigen Lohnsumme.
Festes Taggeld von Fr. 100.- für Selbständigerwerbende und Angehörige.
Prämiensätze auf Anfrage für grössere Betriebe und Betriebe mit weniger als 5 Arbeitnehmern mit sehr gutem Risikoverlauf.
Die obigen Prämien gelten in der Regel für Betriebe mit normalem Schadenverlauf.

Kollektive Unfallversicherung UVG

Gemäss Artikel 13 GAV ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer nach Massgabe des Bundesgesetzes (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern.
Betriebe, die nicht der SUVA unterstellt sind, können die Unfallversicherung bei unserer Kasse abschliessen.

Leistungen gemäss dem Bundesgesetz UVG. Beiträge auf der pflichtigen Lohnsumme (inkl. Verwaltungskosten und Unfallverhütungsbeitrag von 0,5 %).

Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle (BU) trägt der Arbeitgeber. Diejenigen der Nichtberufsunfälle (NBU) gehen zulasten des Arbeitnehmers. Zusatzversicherungen zum UVG-Minimum können ebenfalls bei unserer Kasse abgeschlossen werden.

 
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