Private Altervorsorge
Als Verbandsmitglied von interieursuisse profitieren Sie von den kostengünstigen Angeboten der Ausgleichskasse IMOREK.
BVG-Minimum
Obligatorisch für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von mehr als Fr. 24'720.00. AHV-Lohn abzüglich
Fr. 24'720.00 = koordinierter Lohn, im Maximum Fr. 49'440.00. Die Beiträge gehen zur Hälfte zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die genaue Aufteilung der Beiträge finden Sie im PDF-Dokument das Sie downloaden können. ( Siehe Seitenfuss)
Vorteile unserer Pensionskasse
Gegenüber Banken und Versicherungen gewährt unsere Pensionskasse je nach Alterskategorie Ermässigungen zwischen 5,0 % bis 20,0 % auf den Prämien. Überdies entrichten Sie keine zusätzlichen Verwaltungskosten, bezahlen die Prämien nachschüssig zusammen mit den AHV-Beiträgen und profitieren vom einfachen administrativen Ablauf.
Freiwillige, weitergehende Vorsorge für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer
Die Mindestvorschriften des Bundesgesetzes der 2. Säule (BVG) werden in unserer Pensionskasse im BVG-Minimum-Plan abgedeckt. Für weitergehende und freiwillige Vorsorge stehen verschiedene Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Pläne B, BKU, CKU und DKU: Alterskapital, Invalidenrenten, Todesfallkapital, Waisenrenten, mit oder ohne Unfalldeckung. Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR und IRU als reine Risikoversicherung: Invalidenrenten, Todesfallkapital, Waisenrenten
Versicherter Lohn
Grundlage für die Berechnung der Vorsorgeleistungen sowie für die Beitragsfestsetzung ist ein versicherter Jahreslohn, im Minimum Fr. 6'000.-, das heisst Fr. 600.- Beiträge als Mindestleistung pro Jahr, je nach Plan.