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Private Altervorsorge
Als Verbandsmitglied von interieursuisse profitieren Sie von den kostengünstigen Angeboten der Ausgleichskasse IMOREK.

BVG-Minimum

Obligatorisch für alle Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von mehr als Fr. 24'720.00. AHV-Lohn abzüglich Fr. 24'720.00 = koordinierter Lohn, im Maximum Fr. 49'440.00. Die Beiträge gehen zur Hälfte zu Lasten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die genaue Aufteilung der Beiträge finden Sie im PDF-Dokument das Sie downloaden können. ( Siehe Seitenfuss)

Vorteile unserer Pensionskasse

Gegenüber Banken und Versicherungen gewährt unsere Pensionskasse je nach Alterskategorie Ermässigungen zwischen 5,0 % bis 20,0 % auf den Prämien. Überdies entrichten Sie keine zusätzlichen Verwaltungskosten, bezahlen die Prämien nachschüssig zusammen mit den AHV-Beiträgen und profitieren vom einfachen administrativen Ablauf.

Freiwillige, weitergehende Vorsorge für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer

Die Mindestvorschriften des Bundesgesetzes der 2. Säule (BVG) werden in unserer Pensionskasse im BVG-Minimum-Plan abgedeckt. Für weitergehende und freiwillige Vorsorge stehen verschiedene Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung: Pläne B, BKU, CKU und DKU: Alterskapital, Invalidenrenten, Todesfallkapital, Waisenrenten, mit oder ohne Unfalldeckung. Pläne BR, BRU, CR, CRU, IR und IRU als reine Risikoversicherung: Invalidenrenten, Todesfallkapital, Waisenrenten

Versicherter Lohn


Grundlage für die Berechnung der Vorsorgeleistungen sowie für die Beitragsfestsetzung ist ein versicherter Jahreslohn, im Minimum Fr. 6'000.-, das heisst Fr. 600.- Beiträge als Mindestleistung pro Jahr, je nach Plan.


Die Vorsorge für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmer - die Details - pdf.57KB


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